Aktive Naturschule

Leben und Lernen vom Kindergarten bis zum Abitur – neugierig – achtsam – selbstbestimmt

Hinweisgeberschutz

Meldeportal gem. § 17 Hinweisgeberschutzgesetz

Über nachfolgenden Kontakt können Hinweise zu möglichen Gesetzesverstößen, Straftaten und Rechtsverstöße in der Freie Schule Prenzlau e. V. vertraulich und sicher gemeldet werden. Gemäß des Hinweisgeberschutzgesetzes und der EU-Hinweisgeberrichtlinie (EU-2019/1937) zum Schutz von hinweisgebenden Personen (Whistleblowern) sind wir als „Freie Schule Prenzlau e. V.“ verpflichtet, ein Hinweisgeberschutzsystem einzurichten. Durch dieses Schutzsystem werden Personen vor Repressalien geschützt, wenn sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße und Rechtsverletzungen erlangt haben und diese an eine Meldestelle melden.

Für Dich besteht die Möglichkeit der anonymen Meldung, aber auch unter Angabe Deiner Identität bzw. Deiner persönlichen Daten. Du entscheidest selbst, ob Du anonym oder personalisiert informierst.

Schutz der Identität

Unsere interne Meldestelle wird von Herrn Rechtsanwalt Thomas Dethloff, Kietzstraße 32 in Prenzlau, betrieben. Soweit du keine persönlichen Daten angibst, erfolgt die Meldung über das Formular anonym. Meldungen die personalisiert erfolgen, unterliegen der Vertraulichkeit. Rechtsanwalt Thomas Dethloff unterliegt einer anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und gewährleistet den Schutz Deiner Daten und Informationen.

Hinweis melden

Per E-Mail: dethloff@kanzlei-dethloff.de
Per Telefon:03984 – 831982
Kontakt nach
Terminvereinbarung:
03984 – 831980

       
   

Welche Information sollte die Meldung beinhalten?

  • Welche Personen sind betroffen?
  • Was ist geschehen?
  • Wann ist der Vorfall geschehen?
  • Hat sich der Vorfall wiederholt?

Um welche Verstöße geht es?

Ein Whistleblower kann unter anderem melden:

  • Straftatbestände
  • Ordnungswidrigkeiten, soweit es um den Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder den Schutz der Rechte von Beschäftigten oder deren Vertretungen geht
  • bestimmte weitere Rechtsvorschriften auf Bundes-, Landes- oder EU Ebene, die in $ 2 HinSchG einzeln benannt werden, u.a.:
    • Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung
    • Vorgaben zur Produktsicherheit
    • Vorgaben zum Umweltschutz
    • Datenschutz

Weiterführende Informationen findest du hier: